Gefahrstoffe

Gefahrstoffe

Jeder Unternehmer der Gefahrstoffe einsetzt, ist dazu verpflichtet, die mit der Arbeit verbundene Gefährdung zu erfassen und zu beurteilen. Damit der Überblick über die Gefahrstoffhandhabung nicht verloren geht – gerade in großen Unternehmen mit vielen Arbeitsplätzen – bietet es sich an, ein funktionierendes Gefahrstoffmanagement einzurichten, welches sich dauerhaft mit Gefahrstoffen und daraus resultierenden Gefährdungen auseinandersetzt.

  • Aufbau eines Gefahrstoffmanagement

    Mit dem Inkrafttreten der novellierten Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) am 26.10.2010 wurde das europäische Gemeinschaftsrecht, insbesondere die Vorgaben durch REACh und GHS (CLP-​Verordnung), umgesetzt. Die Eigenverantwortung des Firmeninhabers bzw. des Geschäftsführers wurde deutlich verschärft.


    Jeder Unternehmer der Gefahrstoffe einsetzt ist dazu verpflichtet, die mit der Arbeit verbundene Gefährdung zu erfassen und zu beurteilen. Damit der Überblick über die Gefahrstoffhandhabung nicht verloren geht – gerade in großen Unternehmen mit vielen Arbeitsplätzen – bietet es sich an, ein funktionierendes Gefahrstoffmanagement einzurichten, welches sich dauerhaft mit Gefahrstoffen und daraus resultierenden Gefährdungen auseinandersetzt.


    Auch aus wirtschaftlichen Gründen lohnt es sich:

    Unfälle mit Gefahrstoffen führen häufig zu einem erheblichen finanziellen Schaden, kombiniert mit einem beträchtlichen Imageverlust. Aus diesen Gründen sind Gefahrstoffanalysen und ein darauf aufbauendes Gefahrstoffmanagement in jedem Unternehmen unerlässlich.


    Wir unterstützen Sie beim Aufbau und Betreiben einer internen Gefahrstoffstelle sowie bei der Integration eines professionellen Gefahrstoffmanagements, in dem alle rechtlichen Vorgaben, wie Gesetze, Normen und Richtlinien berücksichtigt werden.

  • Aufbau einer internen Gefahrstoffstelle

    Unternehmen oder Betriebe, die eine Vielzahl von Gefahrstoffen an verschiedenen Arbeitsbereichen einsetzen, sollten risikobewusstes strukturiertes Gefahrstoffmanagement betreiben.


    Somit muss sich der Betreiber, neben der Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnisses, ebenfalls mit der Recherche nach Alternativstoffen (Substitution) sowie der kontinuierlichen Evaluation des Gefahrstoffeinsatzes im Arbeitsbereich befassen.


    ls ein Kernelement zählt dazu die Benennung eines Gefahrstoffbeauftragten oder die Einrichtung einer internen Gefahrstoffstelle mit folgenden Aufgaben:


    •     Abteilungsübergreifende Anlaufstelle für den Einsatz spezifischer Stoffe
    •     Prüfung und Beschaffung von Dokumenten (z. B. Sicherheitsdatenblatt)
    •     Prüfung der Einsatzbedingungen
    •     Ermittlung von Ersatzstoffen (Substitution) oder Bestimmung von Schutzmaßnahmen
    •     Erteilung der Erlaubnis zum Umgang mit Gefahrstoffen (ggf. durch Maßnahmen)
    •     Erstellung von Betriebsanweisungen
    •     Durchführung/Veranlassung von Unterweisungen
    •     Erstellung von Fremdfirmeneinweisungen
    •     Durchführung von Arbeitsplatzmessungen
    •     Sicherstellung der ordnungsgemäßen Kennzeichnung der Gefahrstoffe
    •     Sicherstellung des sicheren innerbetrieblichen Transports von Gefahrstoffen
    •     Unterstützung der Abteilungen, z.B. bei rechtlichen Änderungen gemäß GefStoffV


  • Gerfahrstoffkataster

    Um der gesetzlichen Verpflichtung (z.B. GefStoffV, REACH und CLP oder AwSV) im vollen Umfang nachzukommen, müssen allen relevanten Stoffen erfasst, analysiert und verarbeitet werden.


    Die Erfassung und die Verarbeitung müssen in einem sogenannten Gefahrstoffkataster erfolgen. Das Kataster ist ein Register oder eine Liste, in dem/der Inhalte übersichtlich dargestellt werden.


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